Wissen & Recht

Hate Speech & Cybermobbing

Was ist strafbar, was sind deine Rechte – und was kannst du tun? Alles, was du wissen musst.

Was ist Hate Speech?

Hassrede (Hate Speech) bezeichnet Äußerungen, die Personen oder Gruppen aufgrund von Merkmalen wie Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Behinderung herabwürdigen, bedrohen oder zu Hass aufstacheln – online wie offline.

Rassistische Beleidigungen in Kommentaren
Aufrufe zur Gewalt gegen Gruppen
Öffentliche Bloßstellung (Doxxing)
Bedrohungen per Direktnachricht

Was ist Cybermobbing?

Cybermobbing ist die gezielte, wiederholte Schikanierung, Bedrohung oder Demütigung von Personen über digitale Kanäle – Soziale Netzwerke, Messenger, Spiele oder E-Mail. Im Unterschied zu einmaligen Beleidigungen ist Cybermobbing durch Beharrlichkeit und Absicht gekennzeichnet.

Wiederholtes Beschimpfen in Chats oder Gruppen
Verbreiten von Gerüchten oder Falschbehauptungen
Unerwünschtes Teilen von Fotos oder Videos
Ausgrenzung und koordinierter Hass ("Pile-ons")

Rechtliche Grundlagen

In Deutschland ist Hate Speech und Cybermobbing durch mehrere Gesetze strafbar.

§ 130 StGBbis 5 Jahre

Volksverhetzung

Aufstachelung zum Hass gegen Bevölkerungsgruppen aufgrund von Herkunft, Religion, Geschlecht oder Weltanschauung.

§ 185 StGBbis 2 Jahre

Beleidigung

Kundgabe von Miss­achtung oder Nichtachtung gegenüber einer Person – auch online, auch anonym.

§ 186 StGBbis 2 Jahre

Üble Nachrede

Behaupten oder Verbreiten von nicht nachweislich wahren Tatsachen, die eine Person verächtlich machen.

§ 241 StGBbis 2 Jahre

Bedrohung

Androhung eines Verbrechens gegen eine Person oder ihr nahestehende Menschen – auch per DM oder Kommentar.

§ 238 StGBbis 3 Jahre

Nachstellung (Stalking)

Beharrliches Verfolgen oder Belästigen einer Person im Netz – Cyberstalking ist explizit miterfasst.

NetzDGPlattformpflicht

Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Plattformen mit über 2 Mio. Nutzern müssen strafbare Inhalte binnen 24–48 Stunden löschen.

Schritt für Schritt

Was kannst du jetzt tun?

01

Beweise sichern – sofort

Mache Screenshots von jedem Inhalt: Profilname, Datum, URL und der vollständige Text müssen sichtbar sein. Speichere alles auf einem externen Laufwerk oder in der Cloud. Lösche nichts – auch wenn es schmerzhaft ist. Gelöschte Inhalte können vor Gericht als Zeuge oder über Plattformauskunft wiederhergestellt werden, aber ein eigener Screenshot ist immer das stärkste Beweismittel.

Tipp: Nutze die Browser-Funktion "Seite als PDF speichern" – sie enthält Metadaten wie Zeitstempel.

02

Auf der Plattform melden

Nutze die eingebauten Meldefunktionen von Instagram, TikTok, X (Twitter), Facebook & Co. Wähle beim Melden immer die präziseste Kategorie (z.B. "Hassrede" statt nur "unangemessener Inhalt"). Plattformen sind durch das NetzDG verpflichtet, strafbare Inhalte innerhalb von 24–48 Stunden zu löschen. Bei Nicht-Reaktion drohen ihnen Bußgelder bis 50 Millionen Euro.

Tipp: Schreibe dir die Ticket- oder Melde-ID auf – sie hilft bei Eskalation.

03

Rechtlich vorgehen lassen

Ein spezialisierter Anwalt kann innerhalb weniger Tage eine einstweilige Verfügung erwirken, die Löschung und das Unterlassen erzwingt. Zusätzlich sind Schadensersatzforderungen und Strafanzeigen möglich – selbst gegen anonyme Täter, deren Identität über Auskunftsersuchen ermittelt werden kann. Wir vermitteln den Kontakt zu einem passenden Kooperationsanwalt – kostenlos und ohne Verpflichtung.

Tipp: Je früher du handelst, desto stärker ist deine rechtliche Position.

Häufige Fragen

Kann ich etwas tun, wenn der Täter anonym ist?

Ja. Plattformen sind gesetzlich verpflichtet, bei schweren Straftaten Nutzerdaten an Behörden herauszugeben. Ein Anwalt kann über ein Auskunftsersuchen oder eine Strafanzeige die Identität eines anonymen Täters aufdecken lassen – IP-Adressen und Accountdaten werden dabei gerichtlich angefordert.

Was kostet mich das rechtliche Vorgehen?

Die Weiterleitung deiner Meldung über Hate Right ist vollständig kostenlos. Ob und in welcher Höhe Anwalts- oder Gerichtskosten entstehen, klärt der vermittelte Anwalt direkt mit dir. In vielen Fällen werden Kosten vom Täter oder der Rechtsschutzversicherung übernommen.

Wie schnell wird eine Löschung durchgesetzt?

Nach dem NetzDG müssen Plattformen offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden löschen. Mit einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung kann eine Löschung sogar innerhalb weniger Stunden erzwungen werden – auch außerhalb der Plattform-Prozesse.

Muss ich Anzeige erstatten, um eine Löschung zu erwirken?

Nein. Eine zivilrechtliche Abmahnung oder einstweilige Verfügung ist unabhängig von einer Strafanzeige möglich. Beide Wege können parallel verfolgt werden. Oft reicht schon ein Anwaltsschreiben, damit Täter den Inhalt freiwillig löschen.

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine Einschätzung deines konkreten Falls vermitteln wir dir kostenlos den passenden Fachanwalt.

Selbst betroffen?

Reiche deinen Fall ein – wir prüfen ihn und stellen den Kontakt zu einem Anwalt her. Kostenlos, diskret, schnell.

Fall melden

Hate Speech & Cybermobbing – Rechtliche Grundlagen in Deutschland

In Deutschland ist Hate Speech keine Frage der Meinungsfreiheit, sondern in vielen Fällen eine Straftat. Das Strafgesetzbuch (StGB) schützt Betroffene durch mehrere Tatbestände: Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB), Volksverhetzung (§ 130 StGB) und Bedrohung (§ 241 StGB). Cybermobbing – also die systematische, wiederholte digitale Schikanierung einer Person – kann unter mehrere dieser Tatbestände fallen und zusätzlich zivilrechtliche Schadensersatzansprüche begründen.

Soziale Netzwerke wie Instagram, TikTok, Facebook, YouTube und X sind nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet, offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu entfernen. Bei komplizierteren Fällen gilt eine Frist von 7 Tagen. Kommen Plattformen dieser Pflicht nicht nach, drohen ihnen empfindliche Bußgelder. Ein spezialisierter Anwalt kann die Löschung bei Bedarf auch per einstweiliger Verfügung erzwingen.

Hate Right unterstützt Betroffene dabei, schnell den richtigen Rechtsbeistand zu finden – kostenlos, anonym und ohne bürokratischen Aufwand. Wir vermitteln Fälle von Hassrede, Cybermobbing, Doxxing und Online-Verleumdung direkt an geprüfte Fachanwälte für Internet-, Medien- und Strafrecht.